EU-Patent

Einheitliches System in der Warteschleife

Patente tragen wesentlich zum Wirtschaftswachstum durch Innovation bei. Und sie sind der griffigste Indikator für die technologische Leistungsfähigkeit eines Landes. Fehlentwicklungen des Patentsystems verfälschen jedoch zunehmend die Aussagekraft. Wichtige, von Experten geforderte Neuerungen – wie etwa ein einheitliches Patent für Europa – sollen den Patentschutz gerade für mittelständische Unternehmen und damit deren Wirtschaften innerhalb Europas erleichtern. Letztlich geht es auch darum, die Qualität des europäischen Patentsystems hoch zu halten.

Innerhalb Europas steht Deutschland gut da: Am Europäischen Patentamt (EPA) meldeten deutsche Unternehmen im vergangenen Jahr 27.000 Patente im Jahr an. Damit hat Deutschland unter allen europäischen Staaten die Nase vorn. Insbesondere im Bereich der Hochtechnologie  - Fahrzeug- und Maschinenbau sowie der chemischen und pharmazeutischen Industrie. Nur die USA war mit knapp 40.000 Anmeldungen aktiver auf dem europäischen Markt. Eine Anmeldung am EPA ermöglicht eine schnellere Ausdehnung des Patentschutzes auf andere europäische Märkte, auf die Länder, die dem Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ) beigetreten sind. Dazu gehören neben den 27 EU-Staaten elf weitere Staaten wie etwa die Türkei, Albanien oder Kroatien. In einem zentralisierten Verfahren wird das Patent am EPA nur einmal angemeldet, geprüft und erteilt. In der Regel erfolgt eine Erteilung nach 4,2 Jahren. „Im Schnitt dehnen Unternehmen den Schutz auf acht weitere Länder aus“, weiß Dr. Nikolaus Thumm, Chefökonom am EPA.

Das Europäische Patentamt in München

Europäisches Patent behindert Wettbewerb
Der große Nachteil des zentralisierten Verfahrens am EPA: Ein europäisches Patent ist nicht automatisch in allen EPÜ-Staaten wirksam. Vielmehr muss der Patentinhaber es in all den europäischen Ländern, in denen der Patentschutz gelten soll, validieren lassen.  Und das ist in der Regel teuer. Denn es fallen Kosten für Übersetzungen in die jeweilige Landessprache an, Veröffentlichungsgebühren und Kosten für unterschiedliche formale Anforderungen der nationalen Patentämter. Nach Angaben der Europäischen Kommission betragen die Gesamtkosten einer Validierung in drei Mitgliedsstaaten (Deutschland, Frankreich, Großbritannien) 680 Euro, in 13 Mitgliedsstaaten 12.500 Euro und für ein Patent in der gesamten EU (27 Staaten) 32.000 Euro. Weitere Kosten entstehen durch die Gebühren der Patentanwälte, die die Unternehmen in dem jeweiligen Land vertreten. Thumm: „Und Patentanwälte haben Stundensätze, bei denen man sehr schnell über ein Vielfaches der Gebühren hinauskommt.“  Hinzu kommen Jahresgebühren, um das Patent aufrechtzuerhalten. Auch die sind in einzelnen Staaten unterschiedlich.

Politiker und Ökonomen haben längst erkannt, dass dieser „Europäische Flickenteppich“ (Thumm) zu Wettbewerbsnachteilen der Europäer führt. In den USA etwa hat ein einmal erteiltes Patent automatisch in allen US-Bundesstaaten Gültigkeit. Vor allem viele kleine und mittelständische Unternehmen scheuten das kostspielige und komplizierte Patentantragsverfahren über das EPA, so die EU-Kommission. Thumm: „Nur etwa 20 Prozent der Anmeldungen stammen von kleinen und mittelständischen Unternehmen.“ Nach Analysen des Fraunhofer-Instituts für System- und Innovationsforschung ISI sind es sogar 30 Prozent. Ganz anders Dr. Heiner Flocke. Der Vorsitzende des patentverein.de e.V., einer Selbsthilfeorganisation der mittelständischen Industrie, zitiert Patentamts-Statistiken, nach denen die Hälfte der Anmeldungen von nur drei Prozent der (Viel-)Anmelder, meist  Großunternehmen, stammen. Um auf dieses Missverhältnis aufmerksam zu machen, spricht er in Interviews immer wieder sehr überspitzt vom Mittelstand als  „patentfreier Zone“. Thumm widerspricht hier ganz klar: „Gerade die so genannten bahnbrechenden Erfindungen kommen häufiger aus dem Bereich der KMU.“ Besonders aktiv seien Unternehmen der Biotechnologie und der IT- und Kommunikationstechnologie.

Erleichterung durch "Unitary Patent"
Abhilfe soll nun ein einheitliches Patent für Europa schaffen, verknüpft mit einem Einheitlichen Patentgericht. Das Vorhaben ist nicht neu, scheiterte im vergangenen Jahrzehnt jedoch immer wieder an der Übernahme der Sprachenregelung des EPA, die sich auf Deutsch, Französisch und Englisch konzentriert. Vor allem Spanien und Italien waren dagegen. Erst neue Vereinbarungen im Lissaboner Vertrag zur „verstärkten Zusammenarbeit“ machten den Weg frei. Danach müssen neun Mitgliedsstaaten und die Europäische Kommission dem zustimmen. Letztere hat das am 14. Dezember 2010 getan. 25 der 27 EU-Staaten beteiligen sich bislang an der Initiative. Dabei wird das einheitliche Patent für Europa – oder auch „Unitary Patent“ – als eine weitere Option neben dem rein nationalen am Deutschen Patent- und Markenamt, dem internationalen über das PCT-Verfahren für transnationale Patente und dem bestehenden europäischen Patent verstanden. Der entscheidende Unterschied: Das einheitliche Patent ist ein „direkter Rechtstitel“ (Thumm), der in den 25 EU-Staaten und damit automatisch für einen größeren Markt gültig wird.

Das bedeutet: Unternehmen erhalten für ihre neue Technologie auf einen Schlag Patentschutz in den 25 beteiligten EU-Staaten. Sie können dann ungehindert und mit Ausschließlichkeitsrechten auf  25 potenziellen Märkten ihr neues Produkt vermarkten. Das spart Zeit und Kosten. Denn Verwaltungsaufwand und Kosten für die Erlangung eines europaweiten Patentschutzes reduzierten sich deutlich gegenüber dem bestehenden europäischen Patentsystem, so die Befürworter. „Unternehmen müssen nur noch einmal Gebühren für die Anmeldung zahlen, haben mit dem EPA nur noch eine Behörde und benötigen nur noch einen Rechtsvertreter am EPA in München.“ Thumm rechnet mit einer Verringerung der Kosten von bis zu 70 Prozent. Zumal auch die Übersetzungskosten in die Landessprachen wegfielen. Je nach Komplexität der Sprache komme man auf 800 bis 3000 Euro. Stattdessen gebe es dann hochwertige Maschinenübersetzungen. Nur im Streitfall müsste dann in die Landessprache übersetzt werden. Die mit hochrangigen Wissenschaftlern besetzte Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI) begrüßt das "Unitary Patent" ebenso wie der durchaus kritische  Patentverein. Dieser hebt vor allem die auch mit technischen Richtern zu besetzende einheitliche Spruchkammer eines EU-Gerichts hervor, das über Verletzungen mit gleichzeitiger vollumfänglicher Prüfung des Patents entscheidet.

Foto: Ivo Sekulovski / Shutterstock.com

Forderung nach mehr Qualität
Allerdings gibt es noch einige offene Punkte: Höhe der Gebühren, Verteilungsschlüssel und die Verbesserung der Qualität der Patente. Skeptiker etwa rechnen mit deutlich höheren Anmelde- und Jahresgebühren, die gerade die Eingangsschwelle für KMU stark erhöhen dürfte. Schließlich finanziert sich das EPA ebenso wie das Gros der nationalen Patentämter über diese Gebühren. Bislang erhält das EPA 50 Prozent der Jahresgebühren. Den Rest teilen sich die Patentämter, in deren Land der Schutz beantragt worden ist. Wie dieser Rest jetzt auf alle 25 EU-Staaten verteilt werden soll, ist noch ungeklärt. Und das EPA und vor allem die nationalen Patentämter werden auf diese Einnahmen nicht verzichten wollen und teilweise auch nicht können. Zumal das EPA etwa mit der Verwaltung der Jahresgebühren neue Aufgaben hinzubekommt. Ein weiterer offener Punkt: Effizienz und Qualität dürften dabei nicht durch Kompromisse verwässert werden, fordert die EFI in ihrem Gutachten von 2010. Gerade die Qualität der erteilten Patente, auch der vom EPA erteilten, war in der Vergangenheit mehrfach kritisiert worden. Immer mehr werden Patente neben dem reinen Schutzzweck auch strategisch genutzt, was zu einer starken Zunahme der Patentanmeldungen und -erteilungen geführt hat. Am EPA stiegen die Anmeldungen in den vergangenen Jahren jährlich kontinuierlich um sechs Prozent. Zudem beklagen die Experten der EFI und auch von patentverein.de die zunehmende Komplexität und Vernetzung der Patente sowie zu viele marginale Patente. Das EPA hat daher bereits vor Kurzem durch qualitätssichernde Maßnahmen (Raising the bar) ihre Erteilungsquote deutlich senken können. Derzeit liegt sie, laut Thumm, bei 43 Prozent der angemeldeten Patente, im Jahr 2006 lag sie noch knapp unter 60 Prozent.

Zentraler Gerichtshof in Deutschland
Um die Qualität des Prüfungsprozesses weiter zu steigern, aber auch um den zunehmenden Missbrauch zu erschweren, - etwa durch Patenttrolle, die Patente ohne echtes Verwertungsinteresse aufkaufen, lediglich um Lizenzen zu kassieren -, fordert die EFI weitere Maßnahmen: unter anderem die schnellere Zurückweisung marginaler Patentanmeldungen oder Patentanmeldungen mit einer hohen Zahl an Ansprüchen zu sanktionieren. „Vor allem muss das neue Gerichtssystem ein Garant für hohe Qualität sein.“  Ein einheitliches Patentgericht (EPG) sollte daher in Deutschland angesiedelt werden, weil bereits heute „hier schnell, kostengünstig und mit hohem Sachverstand“ geurteilt werde. Drei Viertel aller Patentstreitfälle werden schon jetzt in Deutschland verhandelt. Doch für die Einrichtung eines EPG ist ein internationaler Vertrag zwischen den EU-Mitgliedsstaaten erforderlich, der auf einer diplomatischen Konferenz verabschiedet und anschließend in den beteiligten Staaten ratifiziert werden muss. Und das kann dauern. Die geplante Einführung des „Unitary Patents“ für Anfang 2013 scheint da eher unwahrscheinlich.


Mehr zum Thema
Informationen zum Europäischen Binnenmarkt und Patentschutz
Informationen zum EU-Patent auf der Webseite des Europäischen Patentamtes
Das Europäische Patentamt im Filmporträt
Gutachten, Analysen und Statistiken zur technologischen Leistungsfähigkeit Deutschlands
Webseite der Selbsthilfeorganisation der mittelständischen Industrie

Subindikator Wissenschaft
Schweiz
95
Dänemark
87
Niederlande
76
Finnland
74
Irland
74
Schweden
71
Singapur
69
Belgien
65
Norwegen
64
Österreich
63
Deutschland
60
Frankreich
57
Australien
54
Kanada
54
Großbritannien
52
USA
51
Taiwan
35
Japan
33
Korea
33
Spanien
32
Italien
15
Südafrika
6
Brasilien
0
China
0
Indien
0
Polen
0
Russland
0
Türkei
0
Alle Berechnungen auf Basis der neuen Methode
Quelle: Innovationsindikator 2012

Innovationsindikator 2012

Die Studie vergleicht die Innovationsstärke Deutschlands mit jener der 27 wichtigsten Industrieländer in Europa, Asien und Nordamerika.
Download
Durchblättern
English Extract
Methodenbericht
Literaturverzeichnis