Kooperationsverbot: Pro und Contra

Berliner Euro für Bayerns Schulen?

Sollen Bund und Länder Bildungsbudgets gemeinsam finanzieren dürfen? Im Jahr 2006 schrieben die Architekten der Föderalismusreform eine klare Antwort ins Grundgesetz: Nein. Heute sind die Diskussionen um das sogenannte Kooperationsverbot neu entflammt. Heinz-Peter Meidinger und  Dorothea Henzler skizzieren das Für und Wider der Regelung.

 

„Das Kooperationsverbot zwingt zu hanebüchenen Umwegfinanzierungen“
Heinz-Peter Meidinger, Vorsitzender Deutscher Philologen-Verband

Es fällt schon im persönlichen Leben oft schwer, eigene Fehler zuzugeben. Noch seltener findet sich ehrliche Selbstkritik unter Politikern. Deshalb ist es schon sehr bemerkenswert, dass sich selbst im Lager der Union, die seinerzeit in Gestalt des damaligen hessischen Ministerpräsidenten Koch am vehementesten für das Kooperationsverbot bei der Föderalismusreform I im Jahr 2006 gekämpft hat, deutliche Absetzbewegungen zeigen. Anette Schavan hat seitdem ebenso die Seiten gewechselt wie von der Union gestellte Länderminister so zum Beispiel Sachsen-Anhalts Kultusministerin Birgitta Wolff. Ja, selbst Roland Koch nannte vor einigen Wochen auf einem Kongress zur Ganztagsschule die Zusammenarbeit von Bund und Ländern sinnvoll und notwendig (statt Zusammenarbeit hätte er auch Kooperation sagen können).

Dabei war die Angst der Unionsländer, ohne Kooperationsverbot vom Bund an den goldenen Zügel gelegt zu werden, von Anfang an unbegründet. So wurde das vor der Föderalismusreform von der rot-grünen Bundesregierung finanzierte IZBB-Ganztagsschulprogramm  von den Bundesländern mit durchaus eigenen Schwerpunktsetzungen umgesetzt, die sich zum Teil wenig mit der Zielsetzung des Bundes deckten. Bayern finanzierte zum Beispiel damit die Umstellung der Schulzeitverkürzung an den Gymnasien. Die Autonomie der Länder in Bildungsfragen war auch vor dem Kooperationsverbot nie wirklich bedroht.

Angesichts der drohenden Auswirkungen der Schuldenbremse auf die Haushalte insbesondere finanzschwächerer Bundesländer sehnen sich heute wieder viele Landespolitiker nach einer Mitfinanzierung zentraler Bildungsinvestitionen durch den Bund. Zwar wurde das absolute Kooperationsverbot durch die Föderalismusreform II 2009  im Artikel 104 b GG schon etwas gelockert,  – was aber fehlt, ist eine Änderung des Artikels 91 b, wonach künftig Bund und Länder die Leistungsfähigkeit des Bildungssystems nicht nur „feststellen", sondern auch „sicherstellen" dürfen.
Wer sich einmal vorurteilslos ansieht, zu welchen hanebüchenen Umwegfinanzierungen Bund und Länder derzeit gezwungen sind, der weiß, dass an einer Aufhebung des Kooperationsverbots kein Weg vorbeiführt. Es werden extra dafür Stiftungen gegründet, Mittel für Schulsanierungen im Konjunkturprogramm II durften nur für energetische Maßnahmen ausgegeben werden und das Bildungspaket der Bundearbeitsministerin wird bei Jobcentern und privaten Nachhilfeinstituten angesiedelt, um ja nicht gegen das Kooperationsverbot zu verstoßen.

Es wird höchste Zeit, das Kooperationsverbot aufzuheben.

„Das Kooperationsverbot hat klare Verantwortlichkeiten geschaffen.“
Dorothea Henzler, Hessische Kultusministerin

Wann immer in Deutschland von Bildung die Rede ist und von der Frage, wie man sie verbessern könne, hebt ein vielstimmiger, doch selten harmonischer Chor von Meinungen an. Deutlich vernehmbar sind dann stets auch die Stimmen, die in der Beibehaltung des Kooperationsverbotes ein Übel des viel beklagten Bildungsnotstands sehen und dessen Aufhebung fordern.

Oft wird vergessen, dass die Ergebnisse der ersten PISA-Studie aus dem Jahr 2000 in einer Bildungslandschaft entstanden, in der die Kooperation, die Mischfinanzierung zwischen Bund und Länder zur Regel geworden war. Mit der Föderalismusreform und dem Kooperationsverbot wurde die Kompetenzverflechtung im Bildungsbereich aufgelöst und klare Verantwortlichkeiten geschaffen. Seitdem hat sich vieles verbessert. Die Länder haben sich beispielsweise auf die Einführung einheitlicher Bildungsstandards festgelegt und das kompetenzorientierte Lernen eingeführt.

Die Forderung, das Kooperationsverbot aufzuheben verbindet sich oft mit dem Glauben, Schulbildung wird allein dadurch besser, dass der Bund mehr Mitsprache erhält. Dem ist nicht so, wie die Verbesserungen bei PISA und bei anderen Vergleichsstudien deutlich belegen. Nur dem Bildungsföderalismus, der Zuständigkeit der Länder für die Bildungspolitik, ist es zu verdanken, dass heute ein vielfältiges Schulsystem besteht, in dem unterschiedliche Konzepte sich bewähren, sich in ihren Stärken gegenseitig anregen und befruchten können; in dem Eltern und Schüler überhaupt eine Wahlmöglichkeit haben, welche Schule sie besuchen wollen; in dem sich zeigen kann, mit welchen Methoden die besten Bildungsergebnisse erzielbar sind.

Um die Qualität des Unterrichts zu verbessern und eine möglichst frühe und individuelle Förderung aller Kinder zu erreichen, wäre es deshalb kontraproduktiv, das Kooperationsverbot von Bund und Ländern aufzuheben.

 

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Quelle: Innovationsindikator 2011

Meinungen

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